Kosten:
euro

Leider schließen die gesetzlichen Krankenkassen eine Erstattung   der Heilpraktikerbehandlung gänzlich aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beteiligung an den entstandenen Kosten zu stellen, der in seltenen Ausnahmefällen (z.B. bei austherapierten Patienten) bewilligt wird.

Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker, als Privatliquidation, alle Rezepte werden als Privatrezept gestellt.

Die EAV Behandlungen werden i.d.R. nach Stundensatz oder pauschal abgerechnet.

Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen nach vereinbartem Tarif in vereinbarter Höhe. Beihilfeberechtigte können einen Antrag auf Beihilfe im Rahmen erstattungsfähiger Leistungen stellen.

Erstattung bis zum oberen Gebührenrahmen der GebüH
Beispielsweise: Alte Oldenburger, ARAG, Barmenia, Bayrische Beamten KV, Berlin-Kölnische, Central, Colonia, Debeka, DBV Winterthur, DKV, Deutscher Ring, Generali, Globale, Gothaer, Hallesche, Hanse-Merkur, HUK, INTER, LKH, LVM, Münchner Verein, Mannheimer, Nürnberger, Nova, SDK, Signal, Union, Universa, Viktoria.

Erstattung vom Mindestsatz der GebüH: Continentale